Den Personalrat erreichen immer wieder Fragen, für wen und für was der Personalrat zuständig ist, und welche Aufgaben er hat.
Der Personalrat des Klinikums der Universität zu Köln vertritt zurzeit ca. 5200 Kolleginnen und Kollegen die im Klinikum beschäftigt sind. Mit eingerechnet werden alle, die sich im Erziehungsurlaub befinden und alle Auszubildenden. Der Personalrat vertritt auch die Kolleginnen und Kollegen, die als so genannte Beigestellte in den Töchter-GmbHs des Klinikums tätig sind.
Im Landespersonalvertretungsgesetz ist vorgesehen, dass wissenschaftliche und künstlerische Beschäftigte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Lehre und Forschung mit Hochschulabschluss einen eigenen Personalrat wählen.
So werden die Kolleginnen und Kollegen der Uniklinik Köln von uns - Personalrat Klinikum und alle wissenschaftlich Beschäftigten vom Personalrat Wissenschaft vertreten.
Die Anzahl der Personalratsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der zu vertretenden Beschäftigten.
Zur Zeit besteht der Personalrat aus 21 Personen:
Die Personalratsmitglieder gehören der Vereinten Dienstleitungsgewerkschaft ver.di, dem VdLA im DBB, der Mit Rückgrat in die Zukunft sowie der Freien Liste - Klinik 2000 an.
Die Büros des Personalrates befinden sich in der Kerpener Straße 68, Bauteil C.
Die Beschäftigten des Klinikums dürfen den Personalrat während der Arbeitszeit aufsuchen. Sie sind aber verpflichtet sich beim Vorgesetzten abzumelden. Termin-vereinbarungen sind auch außerhalb der Regelarbeitszeit möglich. Sollte eine Gruppe Beratungsbedarf haben, ist dies auch in Ihrem Arbeitsbereich möglich.
Termine sprechen Sie bitte mit dem Sekretariat des Personalrats, Tel. 5300 ab.
Nein, die Beratung ist selbstverständlich kostenfrei.
Nein, die freigestellten PR-Mitglieder sind für ihre Tätigkeit im Personalrat von ihren arbeitsvertraglichen Aufgaben befreit, unter Beibehaltung ihrer individuellen Entgeltgruppe (TV-L).
Zulagen werden für die Personalratsarbeit nicht gezahlt.
• Einstellungen und Weiterbeschäftigungen
• Eingruppierung, Höhergruppierung, Herabgruppierung
• wesentliche Änderungen des Arbeitsvertrages
• Versagung oder Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit
• Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit
• Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
(Dienstzeiten im Früh-, Spät- und Nachtdienst)
• Nebenabreden zum Arbeitsvertrag
• Anordnung von Überstunden
• Aufstellung des Urlaubsplanes, wenn kein Einverständnis erzielt wird
• Regelungen der Gleitenden Arbeitszeit
• Bestellung und Abberufung von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften
• Regelungen der Ordnung in der Dienststelle
• Beurteilungsrichtlinien
• Inhalt von Personalfragebogen
• Leistungserfassung von Einzelnen oder Gruppen
• ordentliche Kündigungen von Arbeitsverträgen
• Einrichtung von Arbeitsplätzen
• Einführung und Änderung von EDV Programmen
• außerordentliche Kündigungen
• Änderung von Organisationsplänen
• Änderung von Arbeitsabläufen
• Anordnung von betriebs-, amts- oder vertrauensärztlichen Untersuchungen zur Feststellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit
• Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
• Verlagerung von Arbeitsplätzen
Darüber hinaus hat der Personalrat „… darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden“. (LPVG NW)
Der Personalrat kommt in der Regel jeden Dienstag zur Personalratssitzung zusammen. Dann werden, nach einer vom Vorsitzenden festgelegten Tagesordnung, in der Regel alle Maßnahmen besprochen, die bis zum Freitag der Vorwoche eingegangen sind. Natürlich gibt es hier auch Ausnahmen in dringenden Angelegenheiten. Selten ist eine Sondersitzung nötig .
Der Personalrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Personalratsmitglieder anwesend ist.
Neben den Personalratsmitgliedern werden die Schwerbehindertenvertretung und die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) zu allen Sitzungen geladen.
Zu den vierteljährlich stattfindenden Sitzungen mit dem Kaufmännischen Direktor wird zusätzlich noch die Gleichstellungsbeauftragte eingeladen.