Personalrat Wissenschaft

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Frau Bittner

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Arbeitszeitgesetz


Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen

Beitrag zu den Inhouse-Workshops des UKK von RA Dr. Christian Schlottfeldt vom 13.09.2006 (Link zur Präsentation sowie ArbZG)


Die wichtigsten neuen ArbZG-Regelungen


Wichtige Arbeitszeit-Regelungen im TV-Ä

Hinweis: Für die Anordnung von Bereitschaftsdienst gilt, dass dieser nur außerhalb des Regeldienstes zulässig ist, also keine Aufgaben des Regeldienstes oder regelhafte Beanspruchung enthalten darf. Faustregel: Ist die durchschnittliche Inanspruchnahme innerhalb einer Stunde >70% ist diese als Vollarbeitszeit (Regeldienst; Überstunde) zu werten. Zudem darf die Inanspruchnahme innerhalb des gesamten Bereitschaftsdienstes nicht über 49% liegen.


Opt-Out

Hinweis:Die Zustimmung zu einer Opt-out muß schriftlich durch eine entsprechende Erklärung erfolgen. Diese kann mit einer Frist von 6 Monaten widerrufen werden. Eine Ablehnung bedarf keiner besonderen Erklärung. Die Abgabe oder Verweigerung einer solchen Erklärung hat keine Vor- oder Nachteile für das berufliche Fortkommen oder den Bestand des Arbeitverhältnisses. Antrag hier.


Arbeitszeitrechtliche „Knackpunkte“ des Bereitschaftsdienstes


Arbeitszeitberatung

Kanzlei für Arbeitszeitrecht, RA Dr. Christian Schlottfeldt

Arbeitszeitberatung im Internet

Mehr Freizeit - weniger Geld?

"Schonfrist für Umstellung der ärztlichen Arbeitszeiten – Neue Modelle müssen nicht zwangsläufig zu finanziellen Einbußen führen"

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