Aktuelles


04.05.2012

Arbeitsschutz-Telefon Nordrhein-Westfalen - 0211 855 3311

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat eine zentrale Telefonnummer eingerichtet, unter der man sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren kann. Hierzu gehören auch Verstöße gegen arbeitszeitrechtliche Vorschriften. Auf der Homepage des Ministeriums findet sich ebenfalls ein Formular, mit dem man anonym auf Verstöße aufmerksam machen kann.

03.04.2012

Information für langjährig Beschäftigte

Für langjährig Beschäftigte gelten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besondere Regelungen.
Insbesondere für Beschäftigte, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, muss der Arbeitgeber das Entgelt 26 Wochen lang fortzahlen. Dies weicht erheblich von den heute üblichen 6 Wochen ab.
Entscheidend ist, ob Sie seit dem 30.06.1994 im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Fragen Sie in der Personalabteilung nach, ob dies für Sie zutrifft!

Rechtliche Grundlage sind die Überleitungstarifverträge. Für den Bereich TV-L § 13 und für den Bereich TV-Ä der § 10, beide sind textidentisch.

Den § 13 TVÜ-Länder finden Sie hier:

TVÜ-Länder § 13

28.03.2012

Urlaubsansprüche für Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. März 2012

Das BAG hat ausweislich der vorliegenden Pressemitteilung mit Urteil vom 20. März 2012 – 9 AZR 529/10 – zur mit § 26 TV-L und TV-Ärzte vergleichbaren Vorschrift des § 26 TVöD entschieden, dass die altersabhängige Urlaubsstaffel dieser Vorschrift ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellt, weil jüngere Beschäftigte einen geringeren Urlaubsanspruch haben als ältere Beschäftigte. Nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG i.V.m. § 1 AGG dürfen Beschäftigte aber u. a. nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden, wobei eine unmittelbare Benachteiligung vorliegt, wenn eine Person wegen ihres Alters eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.

Daher sollten alle Beschäftigten, die dass 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zusätzlichen Urlaub für das Jahr 2011 rückwirkend beantragen.

Wir empfehlen dies umgehend zu tun!

Einen Vordruck finden Sie unter:

Antrag zusätzliche Urlaubstage



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