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Aktuelles


 
20.04.2009 

Erneuter Sieg für AiP-Kläger in 2. Instanz

Nach den Prozesserfolgen im Vorjahr in Mainz und Köln, hat nun Anfang März ein zweiter Kläger von der Universitätsklinik Bonn seinen AiP-Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Köln (LAG) gewonnen.
Die Richter der 10. Kammer des LAG Köln stellten durch ihr Urteil vom 6. März 2009 fest, dass die AiP-Zeiten auf die Stufenlaufzeit innerhalb der Entgeltgruppe Ä 1 des Tarifvertrages für Ärzte/TdL anzurechnen sind (Az.: 10 Sa 405/08).
Inhaltlich gab das Landesarbeitsgericht Köln erneut zu erkennen, dass die AiP-Zeit einschlägige Berufserfahrung war, die der universitäre Arbeitgeber als solche anzuerkennen hat. Bereits im vorigen Oktober hatte das LAG Köln – wie berichtet – die Uniklinik Bonn verpflichtet, einem weiteren AiP-Kläger seine erbrachte Tätigkeitszeit als Arzt im Praktikum bei der Stufenzuordnung anzurechnen (Az.: 13 Sa 401/08). Inhaltlich bestätigte auch schon dieses Urteil des LAG Köln die beiden vorherigen positiven AiP-Urteile des LAG Rheinland-Pfalz vom 22. August 2008.
Die beklagte Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn will auch gegen dieses neue AiP-Urteil, welches noch nicht in Textform vorliegt, die Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen.
Gegen Ende September 2009 werden die ersten AiP-Klagen den 4. Senat des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt beschäftigen. Diese höchstrichterlichen Entscheidungen werden wir umgehend veröffentlichen.



20.04.2009 

Marburger Bund und Bundesländer erzielen Tarifeinigung für Universitätsärzte

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder haben sich am 27. März in Leipzig auf einen neuen Tarifvertrag für die 22.000 Ärztinnen und Ärzte der Universitätskliniken und weitere im Landesdienst beschäftigte Mediziner verständigt.
Die Gehälter der Universitätsärzte werden ab dem 1. Mai 2009 um 3,8 Prozent und zum 1. August 2010 um weitere 1,2 Prozent steigen. Strukturverbesserungen in der Entgelttabelle werde es zudem durch das Einfügen einer weiteren Entwicklungsstufe für Fachärzte geben. Statt drei Gehaltsstufen für Fachärzte seien es fortan vier Entwicklungsstufen. Durchsetzen konnte sich die Ärztegewerkschaft auch mit ihrer Forderung, den Geltungsbereich des Tarifvertrages auszudehnen und weitere im Landesdienst beschäftigte Ärzte aufzunehmen. Neben den klinisch tätigen Universitätsärzten werden fortan auch Ärzte, die vorübergehend in Forschung oder Lehre tätig sind, sowie Ärzte der Justizvollzugskrankenhäuser vom arztspezifischen Tarifvertrag erfasst. Zur Aufnahme von Betriebsärzten an Universitätskliniken in den Tarifvertrag wurden weitere Verhandlungen vereinbart.



24.03.2009

Stand Tarifrunde TV-Ä

3. Verhandlungsrunde ergebnislos

Die TdL-Arbeitgeber haben in der 3. Verhandlungsrunde am Donnerstag den 5. März in Düsseldorf kein Angebot vorgelegt. Die Verhandlungen traten inhaltlich auf der Stelle, so dass man sich schon nach wenigen Stunden mit der Vereinbarung trennte, auf beiden Seiten intern das weitere Vorgehen zu beraten.

Marburger Bund erwägt Warnstreiks

Laut Marburger Bund sollten sich die Ärztinnen und Ärzte darauf einstellen, dass demnächst öffentlich wirksame "Signale" notwendig werden könnten, um den Forderungen des Marburger Bundes Nachdruck zu verleihen. Der Marburger Bund bittet daher alle Ärztesprecher und Ärzte an den Universitäten, sich über die MB-Homepage und das MB-Netzwerk über die aktuellen Entwicklungen zeitnah zu informieren. Die Tarifverhandlungen kämmen jetzt in eine entscheidende Phase, die gegebenenfalls von den Ärzten mit unterstützt werden müsste.

Das weitere Vorgehen

Am 24. März werden sich Vertreter beider Seiten im kleinen Sondierungskreis treffen, um inhaltlich so weiter zu arbeiten, dass eine nächste Verhandlungsrunde überhaupt Sinn macht.
Die nächste Sitzung des MB-Bundesvorstandes findet dann am Freitag, 27. März, in Berlin statt. Dort werden u. a. die Sitzungen der Großen Tarifkommission und des Beirates, die am folgenden Tag, Samstag, 28. März, stattfinden, vorbereitet, in der dann über das weitere Vorgehen beraten wird.



24.03.2009

Unterschriftenaktion

Wissenschaftler an Universitätskliniken in den Geltungsbereich des arztspezifischen Tarifvertrages aufnehmen

Mit einer Unterschriftenaktion flankiert der Marburger Bund den Einsatz der Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin des Deutschen Hochschulverbandes, die die MB-Forderung auf Ausweitung des Geltungsbereichs des TdL-Tarifvertrages auf die Wissenschaftler ausdrücklich unterstützt.
Zu diesem Zweck finden Sie hier das Formular für die Unterschriftenaktion, das Sie sich downloaden können und mit möglichst vielen Unterschriften von Kolleginnen und Kollegen, aber auch von Patienten versehen. Bitte faxen Sie dieses bis zum 29.3. an den Marburger Bund Bundesverband unter 030/746846-45.
Sie können die Listen auch mit nach Düsseldorf bringen, wenn Sie an der MB-Demonstration im Rahmen des Hochschulverbandstages am 30.3. teilnehmen. Einzelheiten dazu erfahren Sie über Ihren MB-Landesverband.
Die Unterschriftenlisten werden nach der Demonstration dem 2. Stellvertreter des Vor-sitzenden der TdL, dem nordrhein-westfälischen Finanzminister Helmut Linssen übergeben.



26.01.2009

Wahlen zur Engeren Fakultät, zum Senat sowie zum Beirat für die Gleichstellung von Frauen!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dieser Woche finden die Wahlen zur Engeren Fakultät, zum Senat (Aufruf, Kandidaten) sowie zum Beirat für die Gleichstellung von Frauen statt. Gemäß dem neuen Hochschulgesetz und der neuen Grundordnung der Universität werden für diese wichtigen Gremien Vertreter der Studierenden, der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, der Akademischen Mitarbeiterinnen/Akademischen Mitarbeiter sowie der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von den jeweiligen Gruppen gewählt.

In der Medizinischen Fakultät wird das Wahllokal vom 27.01. bis zum 29.01.2009 zwischen 08.00 und 18.00 Uhr in der Cafeteria (LFI, Ebene 0) geöffnet haben.

Bitte machen Sie unbedingt von Ihrem Wahlrecht Gebrauch, damit Ihre Interessen in den verschiedenen Gremien gewahrt werden.

Anhängend finden Sie die offiziellen Wahlbekanntmachungen sowie die Kandidatenliste für den Senat und den Beirat für die Gleichstellung von Frauen.



08.01.2009

Arbeitszeitrichtlinie: EU-Parlament stellt sich gegen den Ministerrat

Brüssel/Straßburg – Das Europäische Parlament (EP) hat sich bei seiner Abstimmung am 17.12.2008 über die Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie erneut mehrheitlich dafür ausgesprochen, an der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche festzuhalten. Die Europaabgeordneten bekräftigten damit ihr Votum vom Mai 2005 und stellten sich zugleich gegen die Position der EU-Regierungen.

Diese hatten im Juni dieses Jahres nach zähen Verhandlungen beschlossen, die inaktive Zeit während der Bereitschaftsdienste nicht als Arbeitzeit zu qualifizieren. Auch will der Rat den Mitgliedsländern erlauben, unbegrenzte Ausnahmeregelungen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit zuzulassen (opt out). Damit wären Marathondienste von 78 Stunden und mehr von Ärzten im Krankenhaus möglich.

„Wir sind dafür, dass der gesamte Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gewertet wird“, so die Unionsabgeordneten im EP Anja Weisgerber und Thomas Mann. Zwar hätten die EU-Mitgliedsländer auch nach dem Votum des EP die Möglichkeit, durch nationale Gesetze oder Tarifverträge Ausnahmen festzulegen und die inaktive Zeit je nach Arbeitsplatzerfordernissen unterschiedlich zu gewichten. „Aber die Verhandlungsposition, etwa des Marburger Bundes (MB), wird nach dem Beschluss des Parlaments sehr viel stärker sein als nach dem Beschluss des Ministerrats“, sagte der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese.

Dem Engagement des MB und seiner Mitglieder sei es nicht zuletzt auch zu verdanken, dass sich das Parlament derart eindeutig für eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte ausgesprochen habe, betonte Liese. „Der Beschluss des Parlaments ist zugleich eine schallende Ohrfeige für Bundesarbeitminister Olaf Scholz, der den arbeitnehmerfeindlichen Kompromiss des Ministerrats ausdrücklich unterstützt hat.“

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) sieht in dem Beschluss des Europäischen Parlamentes einen großen Erfolg. „Das EU-Parlament hat auf die Argumente der Ärztinnen und Ärzte reagiert und den Patienten- und Arbeitsschutz gegenüber Kommission und Rat verteidigt. Die von EU-Kommission und Ministerrat geforderte automatische Unterteilung der Bereitschaftsdienste in aktive und inaktive Phasen hätte unweigerlich zu neuen Marathondiensten der Klinikärzte geführt“, so Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte Votum des EP. „Wir haben als Ärzteschaft in Deutschland und zusammen mit unseren Kolleginnen und Kollegen in den anderen Mitgliedstaaten für die Bewahrung der bestehenden Arbeitszeitregelungen gekämpft. Dieser Kampf hat sich gelohnt“, sagte er. Die Entscheidung des Parlaments sei ein klares Signal an die Europäische Kommission und den Ministerrat, den Arbeitsschutz nicht anzutasten. „Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Daran darf nun nicht mehr gerüttelt werden“, forderte Montgomery.

Am Montag hatten rund 300 Ärzte aus zahlreichen europäischen Ländern vor dem Straßburger Europaparlament erneut gegen eine Verlängerung der Arbeitzeit demonstriert. Die Demonstranten forderten vor allem die Anrechnung der Bereitschaftsdienste als Arbeitzeit. Außerdem befürchteten sie, dass die von den EU-Staaten geplante Neuregelung für Krankenhausärzte keine ausreichende Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen ermöglicht.

Das anstehende Vermittlungsverfahren zwischen Rat und EP über die Neufassung der Richtlinie dürfte sich schwierig gestalten, da die Regierungen bislang keine Kompromissbereitschaft signalisiert haben. Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werde vom Rat mit Füßen getreten, kommentierte die SPD-Sozialexpertin im EP, Karin Jöns, die Haltung des Rates. „Gleiches gilt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Liese kündigte an, dass das EP bei den anstehenden Verhandlungen auf seiner Position hinsichtlich der Bereitschaftsdienste bestehen werde. Ein Entgegenkommen sei höchstens bei der Regelung zum opt out denkbar, so der CDU-Politiker. Er gehe zugleich davon aus, dass letztlich keine bedeutsamen Änderungen am bestehenden deutschen Arbeitszeitrecht erforderlich sein werden. Die neue Richtlinie führe vielmehr im Endeffekt zu mehr Flexibilität und sichere den Arbeitnehmern ein Recht auf arbeitszeitrechtliche Obergrenzen zu.



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