08.12.08
Ein erstes Verfahren zum Thema Zusatzurlaub ist vor dem Arbeitsgericht Herne entscheiden worden. Danach erhält eine Ärztin für abgeleisteten Bereitschaftsdienst drei Tage zusätzlichen Urlaub.
Die Ärztin hatte 2007 an 50 Tagen insgesamt 936 Stunden Bereitschaftsdienst abgeleistet. Jeder Dienst umfasste auch die Nachtzeit von 21 bis 6 Uhr. Für diese insgesamt 450 Stunden wurden der Ärztin vom Gericht nun 3 Tage Zusatzurlaub zugesprochen.
Damit hat das Gericht den Bereitschaftsdienst während der Nachtzeit voll auf den Zusatzurlaubsanspruch angerechnet.
08.12.08
Vor dem Landesarbeitsgericht in Mainz haben zwei Ärzte in zweiter Instanz ihre Klagen um Anerkennung der AiP Zeiten als Zeiten beruflich einschlägiger Tätigkeit gewonnen.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier.
20.11.08
Einladung zur Personalversammlung am 16.12. um 15 Uhr LFI HS I
Immer noch aktuell: Opt-Out!
Alle Jahre wieder: Urlaubsübertragung
EU-Entscheid: Bereitschaftsdienst muss Arbeitszeit bleiben!
Anträge für Zusatzurlaub
Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten in SP-Expert!
Änderung der Stufen für TV-L-Beschäftigte ab 01.11.2008
01.09.2008
Die Uniklinik Köln bietet ab dem 01.10.2008 seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das JobTicket wieder an.
Kolleginnen und Kollegen, die zurzeit ein gültiges JobTicket besitzen, müssen dieses nicht neu beantragen. Lediglich der Preis wird ab 01.10.2008 angepasst. Andernfalls muss die Kündigung der Teilnahme am JobTicket bis zum 15.09.2008 bei der Abteilung 33 eingereicht werden.
Bei einem gewünschten Beginn der Teilnahme am JobTicket zum 01.10.2008 muss der Antrag bis zum 15.09., zum 01.11. bis zum 15.10. u.s.w. der Abteilung 33 vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie hier bzw. hier.
27.08.2008
Der Personalrat Wissenschaft möchte noch einmal alle Beschäftigten auf die am 25.09.
stattfindende bundesweite Demonstration in Berlin aufmerksam machen.
Wie der Vorstand des Klinikums gemeinsam mit den Personalräten bereits
mit Schreiben vom 19.08.2008 veröffentlicht hat, wird den Teilnehmern
die Arbeitszeit gut geschrieben.
Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Kranz, Geschäftsbereichsleiter 4 -
Personal & Organisation, sollen die Beschäftigten, die an der Demo
teilnehmen wollen, formlos eine kurze schriftliche Info an Frau Hein, GB
4, mit dem Bestätigungskürzel des Vorgesetzten abgeben (auch als Liste
pro Bereich möglich), um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.
Wichtig: Zur genauen Erfassung der Teilnehmerzahl (Sonderzugkontingent)
ist es notwendig, sich zusätzlich beim Personalrat Klinikum unter Tel. 478-6059,
FAX 478-6560 oder personalrat@uk-koeln.de anzumelden.
Nach heutigen unverbindlichen Vorabinformationen wird der kostenlose
Sonderzug in Köln Hbf voraussichtlich um ca. 4:00 Uhr starten und um ca.
24:00 Uhr wieder in Köln ankommen.
Genaue Informationen werden sofort nach Bekanntwerden veröffentlicht.
10.06.2008
Der neu gewählte Personalrat Wissenschaft hat auf seiner konstituierenden Sitzung am 29.05.08 die folgenden Mitglieder in den Vorstand gewählt:
|
|
|---|---|
Vorsitzender |
Dr. Ulrich Schütz |
1. Stellvertreter |
Prof. Dr. Richard Brunner |
2. Stellvertreter |
Dr. Guido Schneider |
Weiteres Vorstandsmitglied |
Dr. Arzu Tuna-Meyer |
Weiteres Vorstandsmitglied |
Dr. Angela Kribs |
10.06.2008
Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Personalratswahl 2008 für das wissenschaftliche Personal
Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 28.05.2008 nach Öffnung der Wahlurne um 15.10 Uhr, folgendes Wahlergebnis festgestellt.
Wahlberechtigt 1249
Abgegebene Stimmen: 234 Wahlbeteiligung: 18,7 %
Gültige Stimmen: 234
Davon entfielen auf die
Liste 1 Zahnklinik und Institute 80 Stimmen
Liste 2 Kliniken 154 Stimmen.
Dies ergibt nach d’Hondt folgende Sitzverteilung:
Liste 1 Zahnklinik und Institute 5 Sitze
Liste 2 Kliniken 8 Sitze.
Liste 1 |
Liste 2 |
|---|---|
Dr. Ulrich Schütz |
Prof. Dr. Richard Brunner |
Dr. Axel Schulz |
Dr. Guido Schneider |
Dr. Arzu Tuna-Meyer |
Dr. Angela Kribs |
Dr. Ursula Hartmann |
Dr. Felix Kolibay |
Dr. Daniel Hartmann |
Dr. Manuel Hermann |
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Dr. Michael Reiner |
|
PD Dr. Sigrid Roters |
|
Dr. Philipp Müther |
16.05.2008
In Kürze finden Wahlen zum Personalrat für die Wissenschaftlichen Mitarbeiter statt. Zu wählen sind zwei Gremien:
• Personalrat Wissenschaft des Klinikums
• Personalrat Wissenschaft der Universität
Das Wahlausschreiben ist am 16.04.08 erfolgt. Die Wählerliste lag aus und Einsprüche konnten bis zum 23.04.08 eingelegt werden. Bis zum 08.05.08 konnten Wahlvorschläge eingereicht werden. Der Wahlausschuss hat zwei Wahlvorschlagslisten akzeptiert und an den üblichen Stellen bekannt gemacht.
Anträge auf Briefwahl sind zu stellen beim Wahlvorstand – c/o Büro des Personalrats Wissenschaft.
Die Stimmabgabe findet für beide Gremien statt:
am Montag den 26. Mai 2008 von 10 bis 17 Uhr,
am Dienstag den 27. Mai 2008 von 10 bis 15 Uhr und
am Mittwoch den 28. Mai 2008 von 10 bis 15 Uhr
auf der Ebene 0 in der Cafeteria im LFI Gebäude.
24.04.2008
Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL) regelt in § 27 Absatz 6 die Gewährung von Zusatzurlaub für Nachtarbeit. Die Regelung lautet wie folgt:
§ 27 Zusatzurlaub
(6) Ärzte erhalten Zusatzurlaub im Kalenderjahr bei einer Leistung im Kalenderjahr von mindestens
150 Nachtarbeitsstunden 1 Arbeitstag
300 Nachtarbeitsstunden 2 Arbeitstage
450 Nachtarbeitsstunden 3 Arbeitstage
600 Nachtarbeitsstunden 4 Arbeitstage
Bei Teilzeitkräften ist die Zahl der in Satz 1 geforderten Nachtarbeitsstunden entsprechend dem Verhältnis der vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit von entsprechenden Vollzeitkräften zu kürzen. Nachtarbeitsstunden, die in Zeiträumen geleistet werden, für die Zusatzurlaub für Wechselschicht- oder Schichtarbeit zusteht, bleiben unberücksichtigt.
Protokollerklärung zu § 27 Absatz 6:
Der Anspruch auf Zusatzurlaub bemisst sich nach den abgeleisteten Nachtarbeitsstunden und entsteht im laufenden Jahr, sobald die Voraussetzungen nach Absatz 6 Satz 1 er-füllt sind.
Dieser Zusatzurlaub steht Ärztinnen und Ärzten für Arbeit während der Nachtarbeitsstunden zu. Nachtarbeit ist nach § 7 Abs. 7 TV-Ärzte/TdL die Arbeit zwischen 21.00 und 6.00 Uhr. Hierzu zählt auch die Zeit des Bereitschaftsdienstes (Bereitschaftsdienst ist Arbeitzeit!) und die Zeit der Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft.
Man zählt die Bereitschaftsdienststunden zwischen 21.00 und 6.00 Uhr (i. d. R. Anzahl der Nachtdienste mal 9 Stunden) und errechnet daraus den Zusatzurlaub nach obiger Tabelle. Bei Rufbereitschaft werden hierfür die Zeiten der Inanspruchnahme herangezogen. Der erste Tag Zusatzurlaub kann bereits nach Erfüllung von 150 Nachtarbeitsstunden geltend gemacht werden. Die Anträge sollten bis Jahresfrist bei der Personalabteilung ab-gegeben sein. Im Falle der Ablehnung erfolgt eine Anspruchs-Übertragung auf das nächste Jahr. Kann der Urlaub im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr bis zum Ausscheiden der Ärztin/des Arztes gewährt werden, ist er abzugelten.
18.03.2008
Wir suchen noch Nachwuchs und möchten möglichst viele - gerne auch jüngere - Kollegen für die Arbeit im PRwiss gewinnen, denn es stehen Personalratswahlen an.
Die Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Klinikums sind in zwei Personalräten vertreten:
1) Der Personalrat Wissenschaft der Universität, da die Wissenschaftlichen Mitarbeiter am Klinikum - auch die Ärzte - Angestellte der Universität sind. Der Personalrat hat 15 ordentliche Mitglieder und vertritt ca. 2400 Beschäftigte von denen die Hälfte im Klinikum tätig sind.
2) Der Personalrat Wissenschaft am Klinikum. Dieser hat 13 Mitglieder und vertritt ca. 1250 Mitarbeiter.
Die Aufgaben der beiden Personalräte sind verteilt. Der Personalrat der Universität vertritt die Wissenschaftlichen Mitarbeiter am Klinikum in grundlegenden Fragen zum Arbeitsverhältnis. Zuständig ist hier der Rektor der Universität. Der Personalrat am Klinikum ist zuständig für soziale Angelegenheiten, Technologiefragen (z.B. Einführung neuer Computersysteme), Fragen zur Gestaltung der Arbeitsplätze, Beginn und Ende der Arbeitzeit, Dienstpläne und Einiges mehr. In diesen Fragen besteht ein Mitbestimmungsrecht, d.h. der Personalrat muss den Maßnahmen ausdrücklich zustimmen. Zuständig ist hier der Ärztliche Direktor.
Im Vorstand, dem zurzeit neben dem Vorsitzenden zwei Stellvertreter angehören, werden die Tagesarbeiten erledigt und die jeweils nächsten Sitzungen des PRwiss vorbereitet, ferner die monatlichen Sitzungen mit der Ärztlichen Direktor. Dabei ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Klinik und Verwaltung oberstes Gebot. Kraft seines Amtes wirkt der Personalrat an vielen Entscheidungen der Leitung der Uniklinik mit oder wird zu diesen gehört. In der Zusammenarbeit mit der Verwaltung kann häufig durch Ausnutzung des Entscheidungsspielraums der Verantwortlichen manche für unsere Klientel wichtige Entscheidung beeinflusst werden.
Die PR-Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören, nehmen regelmäßig an den Sitzungen des PRwiss teil – alle 14 Tage. Wer sich darüber hinaus engagieren möchte, kann an Sicherheitsbegehungen teilnehmen oder begleitet Mitarbeiter in Gesprächen mit der Verwaltung oder den unmittelbaren Vorgesetzten.
Personalratsarbeit ist verantwortungsvoll.
Der PRwiss wird ständig mit einer Vielzahl von Problemen der Beschäftigten befasst, mit überlangen Arbeitszeiten, Arbeitsüberlastung, Arbeitszeugnissen, Probleme im Arbeitsumfeld, Überforderung bis hin zur Auflösung oder Kündigung des Arbeitsvertrages.
Personalratsarbeit ist Arbeitszeit.
Jede Tätigkeit für den Personalrat und jeder Besuch beim Personalrat ist ebenso wichtig wie die Tätigkeiten, für welche unsere Mitglieder oder Klienten eigentlich angestellt wurden. Insofern reicht auch eine einfache Meldung an den Dienstvorgesetzten, wenn ein/e Beschäftigte/r den Personalrat aufsuchen oder für ihn tätig werden möchte - einer Genehmigung bedarf es nicht.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie zu einer ersten Kontaktaufnahme motivieren könnten. Dabei spielt Ihre politische Ausrichtung keine Rolle. Wichtig ist uns der gemeinsame Einsatz für den Erhalt der Stellen, die optimale Ausgestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsschutz und -sicherheit sowie für den mitmenschlichen Umgang am Arbeitsplatz.
28.01.2008
Mediziner an der Uniklinik Bonn klagen über Notstände
Von Gitti Müller
Ein Patient schwebt in Lebensgefahr, aber im Krankenhaus ist kein Arzt da, der sich um ihn kümmern kann. Mediziner des Uniklinikums Bonn klagen, dass eine solche Situation zur Realiät gehört. Trotzdem finden die Ärzte kaum Gehör.
Gespart wird am Personal
Burkhard Klein, Personalrat am Uniklinikum Bonn, führt durch das Klinikgelände, vorbei an gläsernen hochmodernen Neubauten und zahlreichen Baustellen bis zu einem kleinem, herunter gekommenen Häuschen am Rande des Geländes: Hier sitzt der Personalrat. Die dürftige Ausstattung hat fast symbolischen Charakter: Während das Uniklinikum auf ein erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2007 und einen Überschuss von 16,6 Millionen Euro im Jahr 2006 zurückblickt, wird am Personal offenbar gerne gespart. Bis an und über die Belastungsgrenze hinaus gehe es dabei für die Ärzte und das Pflegepersonal. Ärzte müssten weit mehr als die tariflich festgelegten 54 Stunden pro Woche arbeiten, weil es angesichts steigender Fallzahlen kaum zusätzliche Stellen gebe. Die Überstunden als Freizeitausgleich zu nehmen sei meist nicht möglich, weil dann die ohnehin dünne Personaldecke einbreche, so der Personalrat.
Ärzte stehen unter massivem Druck
Viele Ärzte an der Uniklinik Bonn berichten von dieser Überlastungssituation. Sie sehen ihre eigenen Familien kaum noch, sind übermüdet, haben kaum Pausen, essen unregelmäßig und stehen massiv unter Druck. Die Angst, den Job zu verlieren oder gemobbt zu werden, ist groß: Deshalb wollen sie anonym bleiben.
Chancen, zusätzliches Personal zu bekommen, sagt ein Anästhesist, haben nur diejenigen, die selbst über ein Druckmittel verfügen: So sollen die Anästhesisten im vergangenem Jahr geschlossen ihre Überstunden als Freizeit genommen haben, so dass nur noch Notfälle operiert werden konnten. Das Ergebnis: Sie bekamen neue Stellen zugesprochen. Denn bleibt der OP geschlossen, kommt weniger Geld rein. Die Klinikleitung nimmt dazu auf Anfrage hin schriftlich Stellung. Lapidar heißt es: "Sie (die Anästhesie) hatte für eine gewisse Zeit etwas reduziert, um Überstunden als Freizeitausgleich zu nehmen." Geht es hingegen um den laufenden Betrieb auf der Station, haben Ärzte kaum Möglichkeiten, mehr Personal durchzusetzen. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten, müssen sie offenbar Überstunden machen, ob sie wollen oder nicht.
Assistenzärzte wehren sich
Auf der urologischen Station der Uniklinik Bonn hat es im vergangenen Jahr deshalb eine so genannte Überlastungsanzeige an den Vorstand gegeben. Dieses interne Papier liegt dem WDR vor. Die unterschreibenden Ärzte führen auf drei Seiten gravierende Mängel auf der Station an. Da werden Arbeitszeitverstöße, organisatorische und personelle Defizite moniert. Dies gehe mit einer erheblichen Gefährdung der Versorgung der Patienten und mit einer Gesundheitsgefährdung des ärztlichen Personals einher: "Es trat bereits eine Situation auf, in der nur durch zufällige Anwesenheit eines zusätzlichen Assistenzarztes (der in seiner Freizeit da war) auf Station ein lebensbedrohlicher Zustand eines Patienten beherrscht werden konnte."
Amt für Arbeitsschutz ermittelt
Trotz dieser überaus deutlichen Worte an den Vorstand der Unikliniken bereits im Juli 2007 habe es zunächst keinerlei Reaktionen gegeben. Inzwischen ist das Amt für Arbeitsschutz eingeschaltet. Auf Anfrage des WDR nimmt der kaufmännische und medizinische Vorstand zu den Vorwürfen Stellung:
"Insgesamt gesehen ist die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes ein vordringliches Anliegen des UKB (Universitätsklinikums Bonn) und bereits in der Überzahl der Kliniken geregelt. Bei den verbleibenden Kliniken wird dies ( ...) zeitnah umgesetzt und angeglichen."
Uniklinik Bonn kein Einzelfall
Das sind nach Ansicht des Marburger Bundes keine Einzelfälle. Deutschlandweit, sagt der Vorsitzende Rudolf Henke, schlitterten die Kliniken in die Unterbesetzung, weil am Personal zu sparen versucht werde. Bei einer großen Umfrage hat der Marburger Bund festgestellt, dass 80 Prozent der befragten Ärzte zwischen 50 und 80 Arbeitsstunden pro Woche leisteten und 60 Prozent der Ärzte berichteten, dass die Bestimmungen zu Höchstarbeitszeit nicht eingehalten werden. Dabei seien die Universitätskliniken noch diejenigen, die am wenigsten Probleme hätten. Schlimmer noch seien die Zustände in den kommunalen und kirchlichen Krankenhäusern, sagt Henke.
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