Leitung:
Sabine Schell-Dürscheidt

Postanschrift: 50924 Köln

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Grundlagen und Aufgaben


Im November 1999 beschloss der Landtag das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (Landesgleichstellungsgesetz-LGG).

Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 3, Absatz 2
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

LGG §17
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle und wirkt mit bei der Ausführung diese Gesetztes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können; dies gilt insbesondere für
1. soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche; die Gleichstellungsbeauftragte ist gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen;
2. die Aufstellung und Änderung des Frauenförderplans sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplans.

(2) Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören auch die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist die direkte Ansprechpartnerin für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die einen Vertrag mit der Uniklinik Köln haben.
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden sich bitte an Prof. Dr. Sabine Waffenschmidt, komm. Gleichstellungsbeauftragte der Universität zu Köln.

Themenschwerpunkte:



Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied der Landeskonferenz, die sich als Organ der Gleichstellungsbeauftragten auf Landesebene versteht und sowohl Positionspapiere erstellt als auch mit dem Ministerium an der stetigen Verbesserung des Landesgleichstellungsgesetzes arbeitet. Darüber hinaus arbeitet sie auf regionaler Ebene im Arbeitskreis der Kölner Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Die aus diesen Mitgliedschaften erwachsene Vernetzung ist von wesentlicher Bedeutung für einen effizienten Informationsaustausch und gegenseitige Hilfestellung.