Satzung


Präambel

Im Jahr 1984 entschlossen sich die Eheleute Renate und Dieter Angermann dazu,
die von dem damaligen Direktor der Abteilung für Netzhaut- und Glaskörperchirurgie
der Universitätsaugenklinik Köln, Herrn Prof. Klaus Heimann, betriebene
Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Netzhauterkrankung dauerhaft zu
unterstützen.

Die zu diesem Zweck über mehrere Jahre zur Verfügung gestellten Mittel waren
zunächst zur finanziellen Absicherung eines von Professor Heimann geplanten
Forschungsvorhabens im Bereich der retino-vitrealen Chirurgie bestimmt. Aber auch
nach Ablauf der vorgesehenen Zeit hielten die Eheleute Angermann ihre Förderung
zur Durchführung weiterer Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet aufrecht und
warben darüber hinaus vielfältige Zuwendungen aus den verschiedensten Bereichen
der Privatwirtschaft sowie Spenden von Privatpersonen für denselben Zweck ein.

Um diese Aufgabenstellung auch weiterhin dauerhaft erfüllen zu können, hat sich
Frau Renate Angermann entschlossen, in Erinnerung an Professor
Heimann aus bisher eingegangenen. und noch verbliebenen Mitteln eine Stiftung zu
gründen, deren Erträge ebenfalls für den beschriebenen Zweck verwendet werden
sollen.

Soweit die in einem Jahr erzielten Erträge nicht ausreichen sollten, einen
bestimmten Zweck zu erfüllen, soll dafür vorübergehend auch ein entsprechender
Kapitalanteil verwendet werden können. Ein so verbrauchter Teil des
Grundstockkapitals ist nach Möglichkeit in den Folgejahren wieder aufzufüllen.
Der Fonds wird als unselbständige Stiftung im Sinne des § 2 Abs. 2 Stiftungsgesetz
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Trägerschaft der Universität zu Köln als
Körperschaft mit dem Namen RetinoVit-Stiftung.