Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und in der Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) geregelt.
Der Arbeitgeber ist nach Mutterschutzgesetz verpflichtet, den Arbeitsplatz einer Schwangeren so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden (§2 MuSchG).
Zuständig und verantwortlich für die Einhaltung der vorgeschriebenen Bestimmungen und die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist ihr/e Vorgesetzte/r.
Kernpunkt der aktuellen Verfahrensanweisung Mutterschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Dazu stehen der Betriebsärztliche Dienst und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit Ihnen beratend zur Seite.
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Hinweise für werdende und stillende Mütter |
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