Leitung:
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Arbeitsstättenbegehung


Paragraf

Arbeitsstättenbegehung nach § 10 Arbeitssicherheitsgesetz

Zu den Aufgaben der Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte gehört es, den Arbeitsschutz im Betrieb zu beobachten und die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen. Das Ziel ist, den verantwortlichen Arbeitgeber in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten.

Plan der Regelbegehungen im Universitätsklinikum Köln für 2006

Plan der Regelbegehungen im Universitätsklinikum Köln für 2007

Plan der Regelbegehungen im Universitätsklinikum Köln für 2008

Plan der Regelbegehungen im Universitätsklinikum Köln für 2009

Plan der Regelbegehungen im Universitätsklinikum Köln für 2011

Plan der Regelbegehungen im Universitätsklinikum Köln für 2012